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Wohnraumbescheinigung zum Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels

Diese Bescheinigung dient zum Nachweis, dass dem Ausländer und seiner Familie ausreichend Wohnraum zur Verfügung steht. Dieser Nachweis muss nach der Vorschrift des § 29 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG zum Zwecke der Erteilung von Aufenthaltstiteln, zu Besuchszwecken und im Rahmen des Familiennachzuges zu Ausländern, geführt werden. Es wird deshalb gebeten, diese Bescheinigung gewissenhaft und sorgfältig auszufüllen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Donau-Ries