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Gaststättenrecht Nürnberg - Gestattung für Veranstaltungen und alkoholische Getränke

Sie können einen Gestattung (§ 12 Gaststättengesetz) beantragen, wenn bei Veranstaltungen, Festen, Kirchweihen, etc. unter anderem alkoholische Getränke gegen Entgelt abgegeben werden sollen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Nürnberg