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Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen für Baustellen und Baumaßnahmen nach § 45 Straßenverkehrsordnung

Wenn Sie für Ihre Arbeits- oder Baustellen öffentliche Verkehrsflächen (Straße, Gehweg, Radweg etc.) in Anspruch nehmen möchten, ist es zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherung erforderlich, den Verkehr mittels Verkehrszeichen gesichert zu führen. Hierfür benötigen Sie eine Genehmigung.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Ansbach