Logo Bayernportal
- kein Ort -

Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§ 12 Abs. 1 GastG)

Über dieses Formular beantragen Sie die Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG).

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Straubing