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Vorübergehender Gaststättenbetrieb

Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes aus besonderem Anlass nach § 12 Gaststättengesetz. Der Antrag auf Erteilung einer gaststättenrechtlichen Gestattung anlässlich einer Veranstaltung ist rechtzeitig (2 Wochen vorher) bei der Gemeinde zu stellen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Gemeinde Aldersbach