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Neuantrag auf Erteilung und Folgeantrag eines Bewohner-Parkausweises gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Bewohner städtischer Quartiere, deren Parkraum wegen erheblichem Parkraummangel bewirtschaftet wird (erkennbar an besonderen Verkehrszeichen mit Zusatzzeichen) können sich auf Antrag sog. Bewohnerparkausweise ausstellen lassen. Sie können bei der Stadt Ansbach einen Parkausweis für Anwohner online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Ansbach