Logo Bayernportal

Ärztliches Zeugnis, Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung (form00229)

Für erwachsene Kranke, Genesende, behinderte Menschen oder von einer Krankheit oder Behinderung bedrohte Menschen, die einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen, ist ein Mehrbedarf in angemessener Höhe anzuerkennen (§ 30 Abs. 5 SGB XII).

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Starnberg