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Anzeige für gewerbliche Sammlungen von Abfällen gem. § 18 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Gewerbliche Sammlungen von verwertbarem Abfällen aus privaten Haushalten sind vor ihrer beabsichtigten Aufnahme der Kreisverwaltungsbehörde anzuzeigen. Sie können die Anzeige online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Ansbach