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Anzeige für gemeinnützige Sammlungen von Abfällen

Gemeinnützige Sammlungen von verwertbarem Abfällen aus privaten Haushalten sind vor ihrer beabsichtigten Aufnahme der Kreisverwaltungsbehörde anzuzeigen. Sie können die Anzeige online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Ansbach