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Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr (Genehmigung); Beantragung

Wenn Sie ein Gewerbe im Gelegenheitsverkehr (z.B. Taxi, Mietwagen mit Fahrdienst, Omnibus mit Fahrdienst, …) ausüben möchten, benötigen Sie hierfür eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG).

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Augsburg