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Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung (§ 56 Bayerische Schifffahrtsverordnung) - "Urlaubergenehmigung" (form00192)

Für private und gewerbliche Segel- und Elektromotorboote kann für max. 4 Wochen eine sog. "Urlaubergenehmigung" für das Befahren des Starnberger Sees, des Wörthsees oder des Pilsensees beantragt werden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Starnberg