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Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis

Nach dem Heilpraktikergesetz bedarf die Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Berufserlaubnis oder Approbation einer Erlaubnis. Diese können Sie online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Straubing