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Gaststättenrechtliche Gestattung, Antrag auf befristete Gestattung (§ 12 GastG)

Falls Sie ein erlaubnispflichtiges Gaststättengewerbe aufgrund eines besonderen Anlasses (z.B. Vereins-, Stadt-, Musikfest etc.) nur vorübergehend betreiben wollen, kann der Betrieb von der zuständigen Gemeinde nach § 12 GastG unter erleichterten Voraussetzungen gestattet werden. Diese Gestattung können Sie hier online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Ingolstadt