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- kein Ort -

Versammlung; Anzeige einer fortbewegenden Versammlung

Möchten Sie eine fortbewegende öffentliche Versammlung unter freiem Himmel durchführen, müssen Sie diese bei der zuständigen Behörde anzeigen. Die Anzeige wird im Regelfall von der Behörde bestätigt und kann mit Beschränkungen verbunden werden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Bayreuth