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Immissionsschutz - Anzeige über beabsichtigte Änderungen der Lage, Beschaffenheit oder des Betriebs einer genehmigungspflichtigen Anlage

Sie können die beabsichtigte Änderungen der Lage, Beschaffenheit oder des Betriebs einer genehmigungspflichtigen Anlage gemäß § 15 Abs. 1 des BImSchG online anzeigen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Nürnberger Land