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Anzeige einer Tierhaltung

Sie können die Anzeige einer Tierhaltung gemäß § 26 der Viehverkehrsverordnung (inklusive Bienen gemäß § 1a der Bienenseuchenverordnung) online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Donau-Ries