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Anmeldung zur Belehrung nach § 42 und § 43 Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnis)

Sie können die Anmeldung zur Belehrung nach § 42 und § 43 Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnis) online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Lichtenfels