Logo Bayernportal

Mitteilung einer Nachbarschaftsbeschwerde über immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftige Anlagen

Sie können eine Nachbarschaftsbeschwerde über immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftige Anlagen online mitteilen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Augsburg