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Antrag auf Ausnahmegenehmigung vom Alterserfordernis zum Schießen zur Förderung des Leistungssports für Kinder unter 12 Jahren

Sie können einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung vom Alterserfordernis zum Schießen zur Förderung des Leistungssports für Kinder unter 12 Jahren online stellen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Ebersberg