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Antrag auf Marktfestsetzung

Für die Veranstaltung eines Marktes für gewerbliche Anbieter und von Messen und Ausstellungen kann gemäß § 69 Gewerbeordnung (GewO) eine Festsetzung beantragt werden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Straubing