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Vorübergehende Gaststättenerlaubnis § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz

Sie können eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Gemeinde Ismaning