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Ausnahmegenehmigungen zur Aufhebung der Sperrzeit und Nachtruhe (Stadt Rottenburg a.d.Laaber)

Hier können Sie eine Ausnahmegenehmigung zur Aufhebung der Sperrzeit und Nachtruhe beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Rottenburg a.d.Laaber