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Rückmeldung über ergriffene Maßnahmen gem. § 51 Abs. 1 Trinkwasserverordnung

Sie können die Rückmeldung über ergriffene Maßnahmen gem. § 51 Abs. 1 Trinkwasserverordnung online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Augsburg