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Gesundheitswesen - Meldebogen für Heilpraktiker*innen

Sie können den Meldebogen für Heilpraktiker*innen gemäß Art. 10 Abs. 2 und Abs. 3 Gesundheitsdienstgesetz online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Nürnberger Land