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Gesundheitswesen - Meldebogen für krankenpflegerische Tätigkeiten

Sie können den Meldebogen für krankenpflegerische Tätigkeiten gem. Art. 16 Gesundheitsdienstgesetz online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Nürnberger Land