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Kundgebung; Anzeige

Die Anzeige einer Kundgebung ist erforderlich, damit eventuelle sicherheitsrelevanten Überlegungen gemacht und umgesetzt werden können und ergibt sich aus den gesetzlichen Vorgaben zum Versammlungsrecht. Sie können die Anzeige online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Augsburg