Logo Bayernportal
- kein Ort -

Anzeige für gemeinnützige Sammlungen gem. § 18 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Mit diesem Online-Verfahren können Sie eine Anzeige für gemeinnützige Sammlungen gem. § 18 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) erstellen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Regensburg