Logo Bayernportal

Immissionsschutz - Meldung einer/eines Beauftragten gemäß BImSchV

Sie können die Meldung einer/eines Beauftragten gem. § 53 bzw. § 58a BImSchG i.V.m. der 5. Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BImSchV) online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Nürnberger Land