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Antrag auf Grabungserlaubnis gemäß Art. 7 Bayerisches Denkmalschutzgesetz (BayDSchG)

Sie können die Grabungserlaubnis nach Art. 7 Bayerisches Denkmalschutzgesetz online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Weilheim-Schongau