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Reisegewerbe (erlaubnisfreie Tätigkeit); Anzeige

Wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb einer gewerblichen Niederlassung Waren verkaufen, vertreiben oder ankaufen oder Leistungen anbieten, brauchen Sie in der Regel eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte). Bestimmte Tätigkeiten sind jedoch reisegewerbekartenfrei und müssen angezeigt werden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Augsburg