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Anzeige der Haltung von Geflügel

Sie können die Haltung von Geflügel vor Beginn der geplanten Tätigkeit beim Veterinäramt online anzeigen. Achtung: Bereits ab dem/der ersten Haushuhn/ Pute (andere Geflügel ausgenommen) besteht Melde- und Beitragspflicht bei der Bayerischen Tierseuchenkasse, Infos unter www.btsk.de

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.