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Anzeige nach § 40 AwSV für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sowie nach § 40 AwSV und § 78c WHG für Heizölverbraucheranlagen in Bayern

Mit diesem Online-Antrag können Sie Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach § 40 AwSV sowie Heizölverbraucheranlagen in Bayernbeantragen nach § 40 AwSV und § 78c WHG anzeigen.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen