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Anmeldebogen für Heilpraktiker/innen / Erklärung

Angehörige der gesetzlich geregelten Heilberufe, für die keine berufsständische Kammer ein­gerichtet ist, können Beginn und Ende einer selbständigen Be­rufsausübung dem Gesundheitsamt online anzeigen (Art. 10 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst - GDG).

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Weilheim-Schongau