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Anmeldung selbständiger Tätigkeit gesetzlich geregelter Heilberufe

Wenn Sie einen gesetzlich geregelten nichtärztlichen Heilberuf selbständig oder freiberuflich ausüben, sind Sie verpflichtet dies dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen (Art. 10 Abs. 3 GDG). Sie können die Anmeldung online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Weilheim-Schongau