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Antrag auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis

Wer die Heilkunde ausüben möchte, ohne Arzt zu sein, bedarf hierzu einer Erlaubnis nach § 1 Heilpraktikergesetz. Diese kann online beantragt werden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Weilheim-Schongau