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Waffenrecht - Anzeige von unbrauchbar gemachten oder zerstörten erlaubnisbedürftigen Waffen

Sie können die Anzeige von unbrauchbar gemachten oder zerstörten erlaubnisbedürftigen Waffen online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Freyung-Grafenau