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Waffenrecht - Anzeige Überlassung einer Waffe

Sie können die Überlassung einer unbrauchbar gemachten Schusswaffe nach § 37a Satz 1 Nr. 1 WaffG (Austragung WBK) online anzeigen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Freyung-Grafenau