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Gaststättenerlaubnis; Beantragung einer vorläufigen Stellvertretungserlaubnis

Sie können eine vorläufige Stellvertretungserlaubnis nach § 11 Gaststättengesetz (Geltungsdauer höchstens 3 Monate) online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Bayreuth