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Anzeige einer Geflügelhaltung

Sie können die Anzeige einer Geflügelhaltung nach § 2 Abs. 1 der Bundesverordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest Geflügelpest sowie nach § 26 der Viehverkehrsverordnung online übermitteln.

Bitte für jeden Standort eine eigene Anzeige abgeben.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Mühldorf a.Inn