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Wohngeld; Beantragung eines Mietzuschusses

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss für einkommensschwache Haushalte, um sie bei den Wohnkosten zu entlasten. Die Höhe des Wohngelds hängt ab von - der Anzahl der Haushaltsmitglieder, - der Höhe des Einkommens der Haushaltsmitglieder und - der Höhe der Wohnkosten. Wohngeld erhalten Sie nur auf Antrag und zwar in der Regel ab dem Monat, in dem der Antrag bei der Wohngeldbehörde eingeht. Wohngeldbehörde ist die kreisfreie Stadt bzw. der Landkreis, in dem der Wohnraum liegt, für den Sie Wohngeld beantragen. Diese steht Ihnen auch gerne bei Fragen zu Ihrem Wohngeldantrag zur Verfügung. Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mieter und als Lastenzuschuss für Eigentümer von selbstgenutzten Wohnraum.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Augsburg