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Beendigung der Ersatzpflanzung melden

Die Behörde kann nach Entfernung, Veränderung oder Zerstörung von im Bebauungsplan festgesetzten Bäumen eine angemessene Ersatzpflanzung fordern. Diese ist bis spätestens sieben Monate nach der Baumbeseitigung vorzunehmen. Die Beendigung ist unverzüglich der Baumschutzbehörde schriftlich anzuzeigen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Gemeinde Gauting