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Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen - EU

Sie können eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 StVO zur Bewilligung von Parker­leichterungen für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Ingolstadt