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Straßenverkehrsrecht - Beantragung einer Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen

Sie können eine Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1 StVO zur Bewilligung von Parkerleichterung online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Bad Kissingen