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Auskunftsbogen zur hochwasserangepassten Ausführung

Sie können den Auskunftsbogen zur hochwasserangepassten Ausführung bei der Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen in Überschwemmungsgebieten im Einzelfall nach § 78 Abs. 5 WHG online einreichen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Weilheim-Schongau