Logo Bayernportal

Niederlassungserlaubnis

Sie können eine zeitlich und räumlich unbeschränkte Niederlassungserlaubnis (unbefristete Aufenthaltserlaubnis), zum Beispiel nach mehrjährigem Besitz eines befristeten Aufenthaltstitels online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Augsburg