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Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen (Ausnahmegenehmigung); Beantragung

In Deutschland besteht an allen Sonntagen und an bestimmten Feiertagen ein Fahrverbot für Lkw mit einer Gesamtmasse über 7,5 t und für Lkw mit Anhänger. Bestimmte Transporte, wie z. B. solche von leichtverderblichem Obst und Gemüse oder frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen sind gesetzlich von dem Verbot ausgenommen. Darüber hinaus können Sie mit diesem Formular einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsverbot und/oder der Ferienreiseverordnung stellen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Augsburg