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Wohnungswesen: Erklärung über die Baukosten, die in Selbsthilfe erbracht werden

Die Erklärung über die Baukosten, die in Selbsthilfe erbracht werden kann online eingereicht werden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Weilheim-Schongau