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Förderung: 2. Renovierung von Jugendheimen und Jugendräumen (form00357)

Mit dieser Förderung sollen Kommunen und Jugendorganisationen dabei unterstützt werden, die von ihnen betriebenen oder genutzten Einrichtungen auf einem zeitgemäßen baulichen, funktionalen und ökologischen Standard zu erhalten bzw. auf einen solchen zu bringen. Damit soll erreicht werden, dass die notwendigen Räumlichkeiten sowohl in qualitativ als auch quantitativ ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen. Sie können die Förderung der Renovierung von Jugendheimen und Jugendräumen online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Starnberg