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Anzeige einer Tierhaltung

Jegliche Nutztierhaltung muss gemäß § 26 Satz 1 der Viehverkehrsverordnung spätestens mit Aufnahme der Tierhaltung bei der zuständigen Behörde, registriert werden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Mühldorf a.Inn