Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Abteilung A - Personalangelegenheiten, Personalhaushalt, Notarwesen, Recht der rechtsberatenden Berufe
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Informationen
Das Bayerische Staatsministerium der Justiz ist die oberste Dienstbehörde für rund 14.100 Richter, Staatsanwälte, Rechtspfleger, Bewährungs- und Gerichtshelfer, Justizfachwirte, Justizwachtmeister, Beamte technischer Fachrichtungen und Arbeitnehmer sowie für etwa 5.200 Beamte und Arbeitnehmer im Strafvollzug.
In die Zuständigkeit der Abteilung A des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz fallen im Wesentlichen folgende Aufgaben:
- Personalangelegenheiten aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Staatsministerium der Justiz sowie bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften (Einstellung von Nachwuchskräften, Beförderungen, Versetzungen, soweit die Zuständigkeiten nicht übertragen wurden)
- Bemessung des Personalbedarfs bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften; Personal- und Stellendateien; personelle Auswirkungen des DV-Einsatzes
- Angelegenheiten der Notare, der Notarassessoren, der Rechtsanwälte und der ehrenamtlichen Richter (z.B. Handelsrichter)
- Amtsrecht der Richter und der Staatsanwälte; allgemeines Beamten-, Disziplinar- und Personalvertretungsrecht, soweit die Justiz betroffen ist; Tarifrecht
- Notarrecht, Rechtsanwaltschaft, Rechtsberatungswesen
- Besoldungsangelegenheiten der Richter und Beamten; Entgelt der Arbeitnehmer; Reise- und Umzugskosten
Für die Personalangelegenheiten des Strafvollzugs ist die Abteilung F unseres Hauses zuständig.
Wenn Sie Interesse an einer Tätigkeit für die bayerische Justiz haben, finden Sie weitere Informationen auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz.
Allgemeine Behördenübersicht
Alphabetische und hierarchische Übersicht aller Behörden und Einrichtungen.